Viersen: Lkw-Eisplatte zerschellt auf Windschutzscheibe
"Ich danke meinem Schutzengel, dass meinem Mann und mir nichts passiert ist." Dieser Satz stand in einer E-Mail, die uns gestern erreichte.
Was alles hätte passieren können, wenn der Schutzengel gerade bei einem anderen Auto gewesen wäre, kann jeder für sich selbst überlegen. Jeder - damit sind alle diejenigen gemeint, die mit ihrem Auto oder Lkw losfahren, ohne das Fahrzeug wirklich von Schnee und vor allem von Eis zu befreien. Leider sieht man es immer wieder: Die Scheiben sind frei, aber auf dem Dach oder gar auf der Motorhaube türmt sich eine fest sitzende Eis-Schnee-Verbindung. "Also Herr Wachmeister, ich hab das nicht abgekriegt, das sitzt so fest! Und außerdem hätte ich dann den Lack beschädigt." Was viele aber vergessen: Motorhauben und auch Dächer erwärmen sich während der Fahrt. Dann kann folgendes passieren: Sie bremsen an der Ampel oder weil vor Ihnen jemand bremst - die Eismasse auf dem Dach rutscht nach vorne und kracht scheppernd auf die Windschutzscheibe und Sie sehen nichts mehr. Wenn Sie sich dann erschrecken, vielleicht voll in die Eisen gehen oder hektisch lenken, kann dies schlimme Folgen haben; für Sie oder auch für völlig Unbeteiligte. Das Eröffnungszitat bezieht sich auf einen ähnlichen Fall: Eine Frau fuhr gestern gemeinsam mit ihrem Mann auf der Autobahn 44 in Richtung Krefeld, als sich vom Dach eines entgegenkommenden Lkw eine Eisplatte löste und auf die Windschutzscheibe des Kleinwagens krachte. Das Fahrzeug wurde erheblich beschädigt. Der Lkw fuhr weiter. Unser Appell: Kommen Sie Ihren Pflichten als Fahrzeugführer nach! Befreien Sie Ihr Fahrzeug komplett von Schnee und Eis. Denn auch hier gilt die Grundregel: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Die Pflicht, Autos und Lkw von Schnee und Eis zu befreien, ergibt sich aus § 23 der Straßenverkehrsordnung. Unser weiterer Appell: Seien Sie selbst ein Schutzengel und entfernen Sie Schnee und Eis! Denn falls sich Eisplatten in Bewegung setzten, können Menschen verletzt werden.
Am Ende dieser Meldung erweitern wir das Zitat aus der E-Mail: "Ich danke meinem Schutzengel, dass meinem Mann und mir nichts passiert ist. Könnten Sie eventuell dies zum Anlass nehmen und noch einmal darauf hinweisen, dass (Pkw- und) Lkw-Fahrer verpflichtet sind, solch lebensgefährliche Geschosse vor Fahrtantritt zu beseitigen? Ich danke Ihnen sehr herzlich." Das machen wir sehr gerne - hoffentlich hilft es. /wg (119)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Wolfgang Goertz
Telefon: 02162/377-1192
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de