Landesportal – Wegen Corona-Mutationen: Kontrollen an der Grenze zu Tschechien
Wegen Corona-Mutationen: Kontrollen an der Grenze zu Tschechien
(© Polizei Sachsen )
Ab Sonntag, dem 14. Februar gelten schärfere Einreiseregeln aus dem Nachbarland nach Sachsen. Die Bundes- und Landespolizei werden den grenznahen Raum kontrollieren.
Ab Sonntag wird die Grenze zur Tschechischen Republik streng kontrolliert.
(© Polizei Sachsen)
Ab Sonntag, dem 14. Februar gelten schärfere Einreiseregeln aus dem Nachbarland nach Sachsen. Die Bundes- und Landespolizei werden den grenznahen Raum kontrollieren.
Das Bundesinnenministerium hat vorübergehende Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich beschlossen, die ab Sonntag, dem 14. Februar durchgeführt werden. Grund ist die Einstufung von Tschechien und dem Bundesland Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete. Die sächsische Landespolizei wird dabei die Bundespolizei bei den Kontrollen im grenznahen Raum unterstützen. Die verschärften Einreiseregeln nach Sachsen betreffen den kommerziellen und individuellen Reiseverkehr. Zudem gelten an den Grenzen auch Beförderungsverbote.
Einreisen aus Tschechien sind ab Sonntag nur noch in folgenden Ausnahmefällen möglich: Deutsche Staatsangehörige sowie Mitglieder der Kernfamilie von deutschen Staatsangehörigen aus Drittstaaten, falls diese mit dem deutschen Staatsangehörigen gemeinsam einreisen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Personal im Transportwesen, Personal im Gesundheitswesen, Personen, die aus dringenden humanitären Gründen nach Deutschland reisen (zum Beispiel Todesfall eines nahen Angehörigen, Geburt des eigenen Kindes, dringende medizinische Behandlung)Weitere Einzelheiten zu den Ausnahmen in der Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern:
Wegen Corona: Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich Einreise nur mit negativem Corona-Test und Quarantäne Der Freistaat Sachsen ändert außerdem ab Sonntag die Vorschriften für Einreisende in seiner Quarantäne-Verordnung. Alle Personen, die nur noch in Ausnahmefällen aus Tschechien nach Sachsen einreisen dürfen, müssen bei Grenzübertritt einen negativen Corona-Test mitführen, der höchstens 48 Stunden zuvor vorgenommen wurde. Im Rahmen der Einreise ist im Zweifel mit Zurückweisungen an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen zu rechnen, wenn die erforderliche Testung nicht nachgewiesen werden kann. Zudem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Ausnahmen von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne gelten nur für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für Personal in Gesundheitseinrichtungen und Nutztierhaltung. Weitere Informationen zur Quarantäne-Verordnung: Sachsen passt Quarantäne-Verordnung an: Ausnahmen für Berufs-Pendler aus Mutationsgebieten festgelegt Verschärfte Kontrollen bereits seit mehreren Wochen Die sächsische Polizei führt bereits seit dem 24. Januar 2021 verstärkt Kontrollmaßnahmen in den Grenzregionen zur Tschechischen Republik durch, teils im Zusammenwirken mit Kräften der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei. Seit diesem Tag gelten verschärfte Einreisebedingungen nach Deutschland. Alle Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln, den Bußgeldkatalog, die Corona-Hotline sowie Antworten auf viele Fragen finden Sie unter coronavirus.sachsen.de. zurück zum Seitenanfang