Aus dem Verkehr gezogen – zu Ihrer Sicherheit
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Oberhausen hat immer oberste Priorität für den Verkehrsdienst der Polizei. Die immer noch unbelehrbaren Raser mit ständig wechselnden Blitzerkontrollen einzubremsen, ist aber nur ein Aspekt ihrer täglichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
Allgemeine Verkehrskontrollen sind ein weiterer, wesentlicher Baustein im Kampf gegen die tagtäglich vorsätzlich begangenen Verkehrsstraftaten.
Montagnachmittag (15.2.) kontrollierte der Verkehrsdienst auf der Osterfelder Straße einen Ford-Fahrer, der während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon hantiert hatte. Der Mann wies sich mit dem Führerschein eines 39-Jährigen aus, dessen Foto das Misstrauen der Polizisten weckte.
Nachforschungen bestätigten dann auch schnell den Verdacht, dass hier nicht alles mit rechten Digen zuging. Mit unwiderlegbaren Daten aus dem Polizeicomputer konfrontierten sie den Ford-Fahrer mit dem Vorwurf, er sei nicht der Führerscheininhaber. Der Verdächtige beharrte aber weiter auf seiner Geschichte.
Erst als er zur endgültigen Feststellung seiner Person mit auf die Kriminalwache kommen sollte, räumte er die Täuschung über seine Personalien ein. Jetzt behauptete er den vorgezeigten Führerschein in seinem Auto gefunden zu haben. Der rechtmäßige Besitzer müsse ihn dort wohl verloren haben.
Unter der wahren Identität wurde dem 45-jährigen Oberhausener seine Fahrerlaubnis bereits vor etwa 15 Jahren entzogen .
Jetzt muss sich auch seine 21-jährige Tochter dafür verantworten, dass sie es zugelassen hatte, dass ihr Vater den Wagen ohne gültige Fahrerlaubnis geführt hatte.
Nur eine Stunde später kontrollierte ein anderes Verkehrsdienst-Team einen LKW mit Anhänger auf dem Max-Planck-Ring. Der polnische Fahrer (41) konnte am Kontrollort aber keinen Führerschein vorzeigen. Da er das Dokument in seiner Duisburger Wohnung vergessen hatte, fuhren die Polizisten jetzt gemeinsam mit ihm dorthin. Tatsächlich zeigte er dann einen polnischen Führerschein der Klasse B vor.
Die zum Führen des Lastzuges erforderliche Führerscheinklasse BE besaß er allerdings nicht.
Auch in diesem Fall muss sich nicht nur der LKW-Fahrer, sondern auch der 40-jährige Fahrzeughalter wegen der festgestellten Verkehrsstraftaten verantworten.
Fast zeitgleich war ein 29-jähriger Essener in einem BMW auf der Mellinghofer Straße einem Verkehrsdienst-Team aufgefallen. Bei der Kontrolle konnte der Fahrer sich nicht weiter ausweisen und machte zudem unglaubwürdige Angaben zu den aktuellen Besitzverhältnissen seines Autos.
Alle erforderlichen Informationen fanden die Polizisten aber schnell im Datenbestand des Polizeicomputers. Demnach hatte der Essener gar keine gültige Fahrerlaubnis und für seinen BMW bestand kein Versicherungsschutz. Das hatte wiederum zur Folge, dass sie die Kennzeichen entstempelten, den Fahrzeugschein einzogen und den Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sicherstellten.
Selbstverständlich wird auch der Essener, ebenso wie die im Fahrzeugschein vermerkte Fahrzeughalterin, Stellung zu den Verkehrsstraftaten beziehen müssen.
In der vergangenen Woche hatte der Verkehrsdienst bereits drei LKW wegen Überladung von mehr als 30% sofort aus dem Verkehr gezogen. Einige der 3,5 Tonner waren mit mehr als der doppelten Nutzlast auf den glatten und schneebedeckten Straßen unterwegs und stellten so eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Darüber hinaus stoppten die Verkehrsdienst-Teams auch noch drei Verkehrsteilnehmer, die sich betrunken hinters Steuer gesetzt hatten.
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