BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier – 456 Tage Restfreiheitstrafe von 3 Jahren

Die Bundespolizei hat am Mittwochabend am ehemaligen Grenzübergang Wehr (Gemeinde Selfkant) einen 33-Jährigen Niederländer festgenommen. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahr 2012. Er muss noch eine Restfreiheitsstrafe von 456 Tagen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren absitzen. Der 33-Jährige wurde nach Eröffnung des Haftbefehls in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. Von hier wird er heute in die zuständige Justizvollzugsanstalt überführt. In einem weiteren Fall hat die Bundespolizei am Rastplatz Torresberg ein nicht versichertes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Der Halter, ein 23-jähriger Bulgare, war zuvor aus den Niederlanden über die BAB 4 eingereist. Das Kennzeichen des Fahrzeuges war zur Zwangsentstempelung von der Staatsanwaltschaft Würzburg ausgeschrieben gewesen. Es wurde vor Ort entstempelt und das Fahrzeug stillgelegt. Den Fahrer erwartet jetzt eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Pflichtversicherungsschutz und Fahrens ohne Zulassung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Twitter: @BPOL_NRW www.bundespolizei.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.