Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl, kann Person dann aber weiterreisen lassen
Bundespolizisten kontrollierten gestern Vormittag auf der BAB 11, Höhe Pomellen, den Fahrer eines PKW Renault nach erfolgter Einreise aus Polen. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Identität ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Kennzeichenmissbrauchs. Der 37-jährige polnische Staatsangehörige sollte eine Geldstrafe und Kosten von insgesamt 1198 Euro bezahlen. Bei Nichtzahlung drohten ihm 45 Tage Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Der Reisende beglich die geforderte Geldsumme und konnte anschließend von der Bundespolizei wieder entlassen werden.
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