Bundespolizeidirektion München: Erleichterung für den Güterverkehr aus Italien/ Testnachweis an der Grenze zu Österreich nun auch in italienischer Sprache möglich

Die Bundespolizei akzeptiert bei den Grenzkontrollen als Nachweis, der eine Infektion mit SARS-CoV-2 ausschließt, nur ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis nach den Anforderungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Bisher mussten diese PCR-Test- beziehungsweise Antigen-Test-Nachweise ausschließlich in Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein. Zusätzlich werden ab sofort auch Testnachweise in italienischer Sprache anerkannt - aber nur an der deutsch-österreichischen Grenze und nur beim Güterverkehr aus Italien. Rückfragen bitte an: Matthias Knott Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.