Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des HLKA / Ermittlungen wegen versuchter Sprengung eines Geldautomaten – Festnahme von drei dringend Tatverdächtigen.
In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve -, der Staatsanwaltschaft Gießen und des Hessischen Landeskriminalamtes wegen der hessenweiten Sprengung von Geldautomaten haben Einsatzkräfte der hessischen Landespolizei sowie Spezialkräfte am 25.02.2021 drei dringend Tatverdächtige vorläufig festgenommen, die u.a. der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion dringend verdächtig sind.
Den drei beschuldigten Männern im Alter von 20 bis 23 Jahren liegt zur Last, am frühen Morgen des 25.02.2021 versucht zu haben, einen Geldautomaten in Lauterbach-Maar (Vogelsbergkreis) durch Einleitung eines Gasgemisches aufzusprengen, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden. Zu einer Explosion kam es letztlich nicht.
Die Tatverdächtigen konnten schließlich in Tatortnähe nach einem Fluchtversuch festgenommen werden.
Gegen die drei dringend Tatverdächtigen wurde beim zuständigen Haftrichter das Amtsgerichts Alsfeld Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchten schweren Bandendiebstahls gestellt.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages
dem Haftrichter vorgeführt werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Hintergrund zum Kriminalitätsphänomen "Sprengungen von Geldausgabeautomaten":
Das Kriminalitätsphänomen "Sprengungen von Geldausgabeautomaten" ist neben der europa-und bundesweiten Ausbreitung auch in Hessen seit mehreren Jahren feststellbar.
Sowohl überregional, als auch regional agierende Täter und Tätergruppen, versuchen durch Sprengen von Geldautomaten Bargeld zu erlangen. Die Sprengungen werden üblicherweise mit Hilfe eines
Gas-/Sauerstoffgemischs herbeigeführt, weshalb die Tatausführung für alle - Unbeteiligte, Einsatzkräfte und auch die ausführenden Täter - eine hohe Gefahr birgt. In der Vergangenheit kam es bereits zu
erheblichen Sach- und Gebäudeschäden.
In 2020 erfasste die hessische Polizei insgesamt 29 Fälle des Sprengens von Geldausgabeautomaten (53 Fälle in 2019), wobei lediglich in 5 Fällen tatsächlich Bargeld erbeutet wurde (15 Fälle in 2019).
Im laufenden Jahr 2021 erfasste die hessische Polizei bislang 10 Geldautomatensprengungen. Lediglich zwei dieser Taten waren erfolgreich.
Die Ermittlungen in diesem Kriminalitätsphänomen gestalten sich regelmäßig hoch komplex, personal- und zeitintensiv. Deshalb wurde im April 2019 eigens eine spezielle Ermittlungsgruppe im Hessischen
Landeskriminalamt eingerichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und das Hessische Landeskriminalamt - Ermittlungsgruppe "Schwere Bandenkriminalität - werden auch weiterhin in diesem Deliktsfeld eng zusammenarbeiten. Es ist den beteiligten Behörden auch und gerade aufgrund der abstrakt hohen Gefährlichkeit der Taten ein Anliegen, diesem Phänomen effektiv
und nachhaltig entgegenzutreten. Mehrere Tatserien konnten so bereits erkannt und Tatverdächtige ergriffen werden.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Virginie Wegner
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de