Drei Festnahmen am Wochenende durch die Bundespolizei
Am Samstagabend wurde ein 36-jähriger Pole als Beifahrer in einem polnischen Pkw auf der B104 Linken Richtung Pasewalk bei der Kontrolle mit einer Ausschreibung zur Festnahme festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden forderte, wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von 500 Euro nebst 75 Euro Kosten. Der 36-Jährige zahlte alles, vermied 18 Tage Haft und durfte weiterreisen.
Am Sonntagnachmittag erwischte es einen 41-jährigen polnischen Kraftfahrer. Die Bundespolizisten stoppten ihn auf der BAB 11 und ermittelten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafvollstreckung einer Geldstrafe von 1200 Euro plus Kosten von 265 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung, alternativ 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Pole ließ sich das Geld bringen und konnte dann weiterreisen. Allerdings wurde zwischenzeitlich noch festgestellt, dass er aufgrund Trunkenheit im Verkehr mit mehreren Fahrverboten den Gebrauch seiner ausländischen Fahrerlaubnis hätte neu beantragen müssen. So musste der 41-Jährige sein Fahrzeug stehen lassen und bekam obendrein noch eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Am Sonntagabend wurde auch noch ein 42-jähriger Pole als Insasse eines polnischen Kleintransporters durch die Bundespolizei überprüft und dabei der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth festgestellt. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sollte eine Geldstrafe von 600 Euro mit 75 Euro Kosten vollstreckt werden. Um einer Haft von 30 Tagen zu entgehen, zahlte der Pole an Ort und Stelle die gesamte Summe und blieb ein freier Mann. Allerdings musste er noch eine Strafanzeige hinnehmen, da bei seinen persönlichen Sachen ein Springmesser mit knapp 9 cm langer Klinge gefunden wurde, mit welchem er gegen das Waffengesetz verstieß.
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