W- Land NRW hat mit Unterlassungsklage Erfolg – AfD darf im Wahlkampf nicht mit Zitat von Polizeipräsident werben
In einem Rechtsstreit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem
Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl als Kläger gegen den
Kreisverband Wuppertal der Alternative für Deutschland (AfD) als
Beklagtem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.02.2021 den
Klägern Recht gegeben.
In dem Verfahren ging es um ein Wahlplakat, mit dem die AfD zur
Europawahl 2019 in Wuppertal geworben hatte. Darauf war ein Zitat des
Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl zu lesen gewesen, das
dieser zum Thema Jugendkriminalität in einem Zeitungsinterview
geäußert hatte. Teile des Zitats hatten die Macher des Wahlplakats
unterstrichen. Zudem war unterhalb der Aussage ein Aufdruck mit dem
Partei-Logo und dem Satz "WIR sind Deine Stimme!" platziert worden.
Gegen die Verwendung des Zitats durch die AfD im Wahlkampf hatten das
Land NRW und Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl
Unterlassungsklage eingereicht - mit Erfolg, wie das nun
rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts zeigt.
In seiner Urteilsbegründung folgt das Gericht der Auffassung der
Kläger, dass der Kreisverband die Aussage aus dem Zeitungsinterview
durch die Verwendung auf dem Wahlplakat der Partei in einen
sinnentstellenden Kontext gestellt und sie damit verfälscht habe.
Damit werde der Polizeipräsident politisch vereinnahmt und
instrumentalisiert und dem Leser suggeriert, der Polizeipräsident
stehe der AfD nahe und fordere zur Wahl der Partei auf.
Der so erzeugte Sinnzusammenhang füge dem Ruf des Leiters einer
Landesbehörde und auch des Landes selbst Schaden zu. "Hinzu kommt,
dass die AfD von großen Teilen der Bevölkerung aufgrund ihrer
politischen Positionen - zumindest was deren rechten Flügel betrifft
- als nicht tolerierbar und verachtenswert angesehen wird. In diesem
Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der rechte Flügel der
AfD [...] vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es sich bei
diesem Zusammenschluss um eine erwiesen extremistische Bestrebung
handelt, deren Gründer Rechtsextremisten sind", so das
Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung.
Polizeipräsident Markus Röhrl zum Urteil: "Ich bin sehr zufrieden und
erleichtert. Das Wahlplakat hat Misstrauen in meine Neutralität und
die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns allgemein gesät. Das
Gericht ging zudem von einer Wiederholungsgefahr aus." Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Telefon: 0202/284 2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
Polizei Wuppertal auch bei www.facebook.com/Polizei.NRW.W