BPOL NRW: Mit Arsenal von Softairwaffen im Gepäck – Bundespolizei stellt Anscheinswaffen sicher
Freitagabend (5. März) staunten Bundespolizisten nicht schlecht, als sie im Hauptbahnhof Mülheim an der Ruhr einen 16-Jährigen kontrollierten. Bei dem jungen Mann fanden sie täuschend echt aussehende Softairwaffen auf.
Gegen 18 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte anlässlich der Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Mülheim an der Ruhr einen jungen Mann. Auf die Allgemeinverfügung hingewiesen wurde er nach mitgeführten gefährlichen Gegenständen Befragt.
Der 16-Jährige bejahte die Frage und erklärte, er habe mehrere Softairwaffen im Gepäck.
Bei der Druchsuchung fanden die Beamten drei Softairwaffen mit diversen Anbauteilen, eine Spielzeugpistole und ein Klappmesser auf.
Die Softairwaffen waren von der Größe und der Farbe her, auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden.
Softairwaffen werden auch als Druckluft- oder Airsoftwaffen bezeichnet. Solange diese eine Energie unter 0,5 Joule aufbauen, unterliegen sie nicht dem Waffengesetz.
Allerdings dürfen sie in der Öffentlichkeit nur in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden, was der junge Mülheimer versäumt hatte.
Die Bundespolizei stellte die Gegenstände sicher und leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein.
In diesem Zusammenhang verweist die Bundespolizei auf die seit dem 03.03.2021 bestehende Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4846748
*BA
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