Neunjährige Kinder legen Schottersteine auf Schienenköpfe
Zwei Kinder im Alter von neun Jahren begaben sich am vergangenen Freitag, den 05.03.2021 in eine für sie lebensgefährliche Situation.
Die beiden Kinder sollen sich auf Höhe des Bahnkilometers 5,9 der Bahnstrecke von Schwerin nach Rehna befunden und Steine auf den Schienenkopf gelegt haben. Der Triebfahrzeugführer des RE 63924 meldete, dass er mit seinem Zug die Steine überfahren habe.
Nachdem diese Information bekannt wurde, erfolgte eine sofortige Verständigung aller Triebfahrzeugführer der auf dieser Strecke verkehrenden Züge.
Eine vom Bundespolizeirevier eingesetzte Streife, nebst Diensthund, begab sich unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten sofort zum Ereignisort.
Hier konnten sie feststellen, dass nachdem die Steine von der oben genannten Bahn bereits überfahren wurden, erneut Steine auf die Schienenköpfe gelegt wurden. Die Kinder befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Ereignisort. Diese konnten im Rahmen einer Absuche, u. a. mit einem Diensthund, auf einem nahegelegenen Grundstück festgestellt werden. Die Kinder gaben die Tat auch gegenüber der ebenfalls im Garten befindlichen Mutter eines Kindes zu. In ihrem Beisein erfolgte eine eindringliche Belehrung. Sein Spielfreund wurde zu seinem Elternhaus verbracht und dort nach einer ebenfalls erfolgten eindringlichen Belehrung, seiner Mutter übergeben.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei nochmals ausdrücklich, neben dem Verbot, auch auf die extremen Gefahren beim Aufenthalt an und auf Bahnanlagen hin. Aufgelegte Schottersteine können unter unglücklichen Umständen beim Überfahren eine erhebliche Streuwirkung entwickeln und wirken wie Geschosse, wodurch lebensbedrohliche Verletzungen herbeigeführt werden können. Eltern werden gebeten, ihre Kinder für die Gefahren besonders zu sensibilisieren, damit Schlimmeres vermieden werden kann.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 1003
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.
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Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
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Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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