(GP) Bad Ditzenbach – Vorfahrt missachtet / Zwei Verletzte und zwei Totalschäden forderte am Montag ein Unfall bei Bad Ditzenbach.
Gegen 22.15 Uhr war eine 21-Jährige in Gosbach In der Au unterwegs. Sie bog mit ihrem Renault auf die Bundesstraße ab. Dabei missachtete sie die Vorfahrt eines von links aus Richtung Gosbach kommenden Mercedes-Fahrers.
Die Autos stießen zusammen und schleuderten auf angrenzende Felder. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, der 22-jährige Mercedes-Fahrer leichte. Der Rettungsdienst brachte beide in Krankenhäuser.
Die Verkehrspolizei aus Mühlhausen (Tel. 07335/96260) hat die Ermittlungen aufgenommen.
Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Der Sachschaden beträgt etwa 17.000 Euro.
Am Renault war der Tank geplatzt. Der Bauhof, die Feuerwehr, das THW und eine Firma kümmerten sich um die ausgelaufenen Betriebsstoffe und leuchteten die Unfallstelle aus. Das verunreinigte Erdreich wurde abgetragen.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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