Bewährungsstrafe nach Übergriff auf Polizeibeamte | Gewalt gegen Einsatzkräfte wird nicht toleriert
12.03.2021, PP Schwaben Süd/West
Bewährungsstrafe nach Übergriff auf Polizeibeamte | Gewalt gegen Einsatzkräfte wird nicht toleriert
PP SCHWABEN SÜD/WEST / MEMMINGEN / MINDELHEIM. Am 08.10.2020 durchsuchten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Mindelheim nach richterlichem Beschluss die Wohnung einer damals 18-Jährigen nach illegalen Betäubungsmitteln. Sie leistete dagegen heftigen Widerstand und wurde nun zu einer Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Neben der Jugendstrafe wurde ein 3-wöchiger Jugendarrest verhängt.
Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung leistete die Frau erheblichen Widerstand und trat einer Polizeibeamtin mehrfach mit dem Fuß in den Bauch. Die Beamtin war im Anschluss nicht mehr dienstfähig und musste sich in ein Klinikum in Behandlung begeben. Eine Krankschreibung über insgesamt zwölf Tage war die Folge des Angriffs.
Die Beamten fanden bei der Durchsuchung eine geringe Menge Marihuana und stellten die Betäubungsmittel sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen ging das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Memmingen, die Anklage gegen die 18-Jährige erhob.
Mitte Februar fand nun die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Memmingen statt, in der die Frau unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach Jugendstrafrecht zu einer empfindlichen Strafe verurteilt wurde. Sie erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung für die Dauer von drei Jahren. Außerdem wurde gegen die junge Frau ein 3-wöchiger Jugendarrest verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Erhebliche Übergriffe wie dieser werden von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in einem priorisierten Verfahren bearbeitet, da die Zahlen im Bereich der Gewalt gegen Einsatzkräfte trotz einer Strafverschärfung im Jahr 2017 weiterhin ansteigen. Das Ziel des priorisierten Verfahrens ist es, die Verantwortlichkeiten zu bündeln, indem es bei beiden Ermittlungsbehörden spezielle Ansprechpartner gibt. Dadurch werden kurze Wege geschaffen und die Verfahrensdauer erheblich gestrafft. So läuft das Strafverfahren effektiv ab und noch ausstehende Ermittlungen werden in gegenseitiger Absprache rasch eingeleitet und durchgeführt.
Polizei und Staatsanwaltschaft setzen mit dem priorisierten Verfahren ein deutliches Zeichen.
„Wir nehmen Gewalt gegen Polizeibeamte nicht hin, sondern führen die Ermittlungen konsequent und zügig. Verfahren gegen ermittelte Tatverdächtige leiten wir schnellstmöglich an die Justiz weiter“, so Polizeipräsidentin Dr. Claudia Strößner.
Dr. Christoph Ebert, Leiter der Staatsanwaltschaft Memmingen: „Bei der Staatsanwaltschaft kümmern sich spezialisierte Staatsanwälte um Fälle von Gewalt gegen Einsatzkräfte. Übergriffe auf Einsatzkräfte bringen wir entschlossen zur Anklage.“
(PP Schwaben Süd/West / Staatsanwaltschaft Memmingen)
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