BPOLI LUD: Gegen notorischen Wiederholungstäter Untersuchungshaft angeordnet

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz hat der Ermittlungsrichter am Görlitzer Amtsgericht gestern gegen einen polnischen Bürger (35) die Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte wartet nun in einer Justizvollzugsanstalt auf seine Hauptverhandlung, mit der er sehr zeitnah zu rechnen hat. Dem Haftantrag ging eine Festnahme durch die Bundespolizei voraus. Eine Streife hatte den 35-Jährigen am Mittwochabend in einem Zug in Richtung Dresden angetroffen. Aus der Reise in die sächsische Landeshauptstadt wurde nichts, der Mann wurde zum Revier mitgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien hatte sich herausgestellt, dass ihm vor ungefähr sechs Jahren zum ersten Mal das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik entzogen worden war. Weil er entgegen der bestehenden Wiedereinreisesperren dennoch immer wieder nach Deutschland reiste, wurde er zwischenzeitlich fünf Mal nach Polen abgeschoben. Zwischen der letzten Abschiebung - wohlgemerkt über die Görlitzer Stadtbrücke - und der Festnahme lagen tatsächlich nur wenige Stunden. Abgesehen von den vielen Verstößen gegen das Freizügigkeitsgesetz wurde der notorische Wiederholungstäter alleine in diesem Jahr acht Mal wegen des Erschleichens von Leistungen angezeigt. Im Übrigen ist der Beschuldigte im Sommer des vergangenen Jahres im Ergebnis eines beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht der Neißestadt bereits zu einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3 62 6 61 10 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Kontaktdaten anzeigen Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3 62 6 61 10 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de