Nächtens mit Taschenlampe am Schaltkasten
Warum sich eine dunkel gekleidete Person mit Taschenlampe des Nächtens an einem Schaltkasten der Deutschen Bahn aufhielt, ist derzeit unklar.
Aufgefallen war diese einem Bahnmitarbeiter in der Freitagnacht des 12.03.2021 gegen 02:30 Uhr im Bereich des Bahnhofes in Bad Kleinen.
Hier befand sie sich in unmittelbarer Nähe eines Schaltkastens auf Höhe des Fahrdienstleitergebäudes. Als sich der Bahnmitarbeiter der Person näherte und diese ihn erkannte, entfernte sie sich in unbekannte Richtung.
In den Schaltkästen befinden sich Kupferkabel, auf die die unbekannte Person es offensichtlich abgesehen haben könnte. Es konnten jedoch keine Beschädigungen am Kasten oder den Kabeln festgestellt werden. Auch wurden durch den Fahrdienstleiter keine Funktionsstörungen wahrgenommen.
Eine Absuche der Örtlichkeit mit mehreren Streifen der Bundes- und Landespolizei sowie einem Hubschrauber der Bundespolizei verlief negativ. Es besteht die Vermutung, dass sich die Person mit einem Fahrzeug vom Ereignisort entfernt hat.
Für den Zeitraum der Absuche wurde der Zugverkehr bis ca. 04:30 Uhr eingestellt.
Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt bittet die Bundespolizei um die Mithilfe der Bevölkerung.
Wer hat in der Freitagnacht eine auffällige Person sowie ein auffälliges Kfz im Bereich des Bahnhofes Bad Kleinen gesehen oder kann sonstige sachdienliche Angaben zum Sachverhalt machen. Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Rostock unter der Telefon-Nr. 0381 / 2083 -1111 oder -1112 entgegen.
Darüber hinaus können jederzeit über die kostenfreie Hotline der Bundespolizei 0800 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle Angaben gemacht werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 1003
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
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Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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