Gemeinsame Pressemitteilung von Stadtverwaltung und Polizeipräsidium Ludwigsburg Auch nach Einstellung von Bußgeldverfahren: Maskenpflicht der Corona-Verordnung gilt und Verstöße werden geahndet
Die am 17. März von der Stadtverwaltung in der Presse angekündigte Einstellung von Verfahren bei Verstößen gegen die Maskenpflicht hat nach Erfahrungen der Polizei offensichtlich zur Verunsicherung und zu einer schwindenden Akzeptanz von Kontrollmaßnahmen geführt.
Die angekündigte Einstellung bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Verfahren, die aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises eingeleitet wurden. Polizeipräsidium und Stadtverwaltung Ludwigsburg weisen daher nochmals auf Folgendes hin: Es gilt wie bisher die Maskenpflicht auf der Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Demnach ist insbesondere auf den Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften, während des Wochenmarktes und auch beim Öffentlichen Nahverkehr sowie an den Haltestellen und in Geschäften weiter die erforderliche FFP-2- oder OP-Maske zu tragen. In den Fußgängerzonen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, genügt eine so genannte Mund-Nasen-Bedeckung. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden entsprechend geahndet.
Gerade vor dem Hintergrund weiter steigender Inzidenzzahlen appellieren Stadtverwaltung und Polizei an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten darum, sich weiterhin an die Regelungen der Corona-Verordnung zu halten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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