Spritztour auf frisiertem Kleinkraftrad

Sonntagnachmittag (21.03.), gegen 14:45 Uhr, verständigten Zeugen die Polizei, weil Jugendliche mit einem Kleinkraftrad ohne Auspuffanlage an der Euskirchener Straße auf und ab fuhren. Den erforderlichen Helm sollen die Fahrer ebenfalls nicht getragen haben. Wie eine Überprüfung der Polizei ergab, begingen die zwei 15- und 17-jährigen Neusser dabei wohl gleich mehrere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Einen Eigentumsnachweis für das Kleinkraftrad konnten die Jugendlichen nicht vorweisen und das Versicherungskennzeichen war seit Jahresbeginn abgelaufen. Durch technische Veränderungen wurde zudem die Höchstgeschwindigkeit gesteigert. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt und ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Jugendlichen müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Diebstahlsverdacht, Fahren ohne Führerschein, fehlendem Versicherungsschutz und noch einigen anderen Verstöße verantworten. Die Polizei gibt nachfolgende Hinweise zum Thema Tuning: Die Prüfbescheinigung bei Mofas oder die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder sind an die sogenannte "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" der jeweiligen Fahrzeuge gebunden. Wenn das Mofa oder Kleinkraftrad nach der Leistungssteigerung schneller läuft, reichen diese Erlaubnisse nicht mehr aus, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat und riskiert eine hohe Geldstrafe und / oder eine Fahrerlaubnissperre. Weitere Infos gibt es im Internet unter: https://www.polizeifürdich.de/. Das Angebot richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche und informiert beispielsweise über Themen wie Gewalt, Diebstahl, Sachbeschädigung. Aber auch der Ablauf eines Jugendstrafverfahrens und die möglichen Folgen werden anschaulich dargestellt. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail:    pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Kontaktdaten anzeigen Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail:    pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw