Hüfingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) Glimmbrand im Wald durch illegales Lagerfeuer (22.3.2021)

Wegen eines nicht gestatteten Lagerfeuers im Wald, im Gewann Wuhrholz beim Riedsee, musste am Montag gegen 17.30 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Hüfingen ausrücken. Der zuständige Förster hatte eine rauchende Bodenfläche festgestellt und daraufhin die Leitstelle verständigt. Vor Ort stellte sich heraus, dass vermutlich ein illegaler Camper ein Lagerfeuer entfacht und dieses später nicht korrekt abgelöscht hatte. Aufgrund des besonderen Untergrundes fraß sich das Feuer in den Moorboden und glomm unterirdisch auf einer Größe von etwa 3 mal 3 Metern vor sich hin. Die Feuerwehr Hüfingen löschte den Brand, größerer Sachschaden entstand nicht. Die Polizei weist darauf hin, dass offene Feuer im Wald nur nach vorheriger Genehmigung durch die Forstbehörde gestattet sind und strengen Kriterien unterliegen. Die gesetzlichen Regelungen sind im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg festgelegt. Generell gilt: - Machen Sie keine Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen! - Achten Sie beim Verlassen der Feuerstelle darauf, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. - Werfen Sie keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weg! - Rauchen Sie nicht im Wald! Rückfragen bitte an: Karina Urbat Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1017 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ Kontaktdaten anzeigen Rückfragen bitte an: Karina Urbat Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1017 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/