BPOLI LUD: Auto bleibt stehen, nach Zahlung der Geldstrafe geht es zu Fuß weiter
Am Dienstagmittag kontrollierte die Bundespolizei in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf einen polnischen Pkw. Dessen Fahrer (40) teilte zunächst mit, dass er seinen Führerschein verloren habe. Erste Ermittlungen dazu ergaben allerdings, dass polnische Behörden dem 40-Jährigen dessen Schein Ende Januar des vergangenen Jahres abgenommen hatten. Weil er demnach ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, wurde er angezeigt, ihm die Weiterfahrt untersagt. Bevor er zu Fuß weiterreiste, waren noch zwei Dinge zu klären bzw. zu erledigen. Einerseits war wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz noch eine Geldstrafe offengeblieben. In diesem Zusammenhang zahlte der Verurteilte insgesamt 1083,28 Euro. Andererseits war ein Glasröhrchen, an dem noch Reste eines Rauschgiftes hafteten, bei ihm gefunden und anschließend sichergestellt worden. Mit dem Röhrchen handelte sich der Beschuldigte nun ein weiteres Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 6 61 10
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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