Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bochum und des Polizeipräsidiums Bochum – Körperverletzung mit Todesfolge in Bochum-Hordel

Am 24. März, gegen 8.30 Uhr, erhielt die Bochumer Polizei einen Notruf bezüglich einer leblosen Person in einer Wohnung an der Hiddemannstraße. Vor Ort wurde der Mitteiler, ein 42-jähriger Bochumer, angetroffen. Dieser gab an, dass sich eine 47-jährige Bekannte leblos in seiner Wohnung befinden würde. Die ebenfalls eintrefffende Notärztin konnte in der Wohnung nur noch den Tod der Bochumerin feststellen. Aufgrund der Gesamtumstände in der Wohnung und der Auffindesituation der 47-Jährigen ist nach derzeitigem Stand von einem möglichen Tötungsdelikt auszugehen. Das Polizeipräsidium Bochum hat zur Klärung des Sachverhaltes unter Leitung von Kriminalhauptkommissarin Carolin Franke eine Mordkommission eingesetzt. Die Sachleitung bei der Staatsanwaltschaft Bochum hat Staatsanwältin Svenja Große-Kreul. Der polizeibekannte 42-jährige Bochumer wurde noch vor Ort festgenommen. Er wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei Gericht vorgeführt. Ein Untersuchungshaftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde antragsgemäss erlassen. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Polizei Bochum Marco Bischoff Telefon: 0234 909-1022 E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de https://bochum.polizei.nrw/