Elmshorn – Polizei stellt mehrere Verkehrsverstöße fest
Gestern (29.03.2021) haben Beamte des Polizeireviers Elmshorn mehrere Verkehrsverstöße im Stadtgebiet festgestellt.
In der Straße "Am Fuchsberg" kontrollierten Beamte um 06:27 Uhr den 34-jährigen Fahrer eines Motorrollers. Der Mann aus Uetersen erklärte, dass er keinen Führerschein hätte. Ein Urintest ergab Hinweise auf die Einnahme von Betäubungsmitteln. Die Polizisten ordnete daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an, stellten den Roller sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Um 16:15 Uhr fiel einer Streife im Mühlendamm das abgelaufene Versicherungskennzeichen am Roller einer 15-Jährigen aus Kölln-Reisiek auf.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und schrieben eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversichungsgesetz.
In der Hainholzer Schulstraße stoppte eine Streifenwagenbesatzung um 18:36 Uhr gleich zwei Fahrerinnen (14 und 15) auf ihren E-Scootern, da beide ohne Versicherungsplakette unterwegs waren. Die jungen Mädchen aus Elmshorn gaben an, die Roller erst kurz zuvor gekauft und von der bestehenden Versicherungspflicht nichts gewusst zu haben. Auch hier droht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Um 21:59 Uhr kontrollierten Beamte einen Roller in der Westerstraße. Ein Drogentest verlief bei dem 19-jährigen Fahrer aus Elmshorn positiv. Zudem war das angebrachte Versicherungskennzeichen für einen anderen Roller ausgegeben.
Die Polizisten nahmen den jungen Mann mit zur Blutprobe und untersagten die Weiterfahrt.
Die Polizei stellt seit Anfang März vermehrt insbesondere E-Scooter und Kleinkrafträder ohne gültige Versicherungskennzeichen bzw. mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2020 fest.
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.
Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern.
Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:
https://t1p.de/w95h
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
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Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Lars Brockmann
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