Gronau – Zu jung für den E-Scooter / Versicherung fehlte

Mit einem Elektrokleinstfahrzeug war ein Zwölfjähriger am Dienstagabend in Gronau auf der Spinnereistraße unterwegs. Für den Roller bestand keine aktuelle Haftpflichtversicherung. Das Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen dieser Art ist 14 Jahre. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. Auch die Halterin des Scooters muss sich strafrechtlich verantworten. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw