Lebensgefährliche Abkürzung – Gleisquerer zwingt Cantusbahn zur Schnellbremsung

Wegen des Verdachts eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" ermittelt seit gestern die Bundespolizeiinspektion Kassel. Der Grund: Ein bislang unbekannter Mann überquerte gestern (6.4.), gegen 12.30 Uhr, verbotenerweise die Bahnstrecke zwischen einem Discounter in der Friedloser Straße und dem Solztalradweg, nahe der Bundesstraße 27. Unfall durch Schnellbremsung verhindert Nach Aussagen des Lokführers einer zeitgleich sich annähernden Cantusbahn, stürzte der Mann und blieb kurzzeitig auf den Gleisen liegen. Die Regionalbahn in Richtung Bahnhof Bad Hersfeld machte sofort eine Schnellbremsung, zudem gab der Lokführer Achtungspfiffe ab. Dank der schnellen Reaktion des 43-jährigen Lokführers konnte ein Überfahren der Person verhindert werden. Anschließend stand der Unbekannte auf und flüchtete unerkannt nach links auf den Solztalradweg. Dabei verlor der Mann einen Sechserträger mit Getränken sowie einige Lebensmittel, die er offensichtlich zuvor eingekauft hatte. Bei dem Gleisquerer soll es sich um einen 60-65 Jahre alten Mann gehandelt haben, der mit einer grauen Hose und einem grünen (oder dunklen) Pullover bekleidet war. Reisende im Zug blieben unverletzt. Sie kamen wegen der Schnellbremsung mit einem Schrecken davon. Die Bundespolizeiinspektion Kassel bittet um Zeugenhinweise unter der Tel.-Nr. 0561 81616 0 oder über www.bundespolizei.de. Hinweis der Bundespolizei Zum Überqueren von Bahngleisen dürfen nur sichere Wege über die Gleise, wie z. B. Über- oder Unterführungen genutzt werden. Solche verbotenen Abkürzungen können das Leben kosten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kassel Heerstr. 5 34119 Kassel Pressesprecher Klaus Arend Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384 E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_koblenz