(BC)(HDH)(GP)(UL) Region – Polizei ahndet Corona-Verstöße / Mehrere Personen musste die Polizei nach Verstößen gegen die Corona-Verordnung in der vergangenen Woche anzeigen.
Regelmäßig führt das Polizeipräsidium Ulm Kontrollen durch und überprüft, ob sich die Menschen an die Vorschriften der Corona-Verordnung halten. Insbesondere das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zum Einhalten des Mindestabstandes haben die Beamten dabei im Blick. Insgesamt 514 Personen stellte die Polizei seit Samstag präsidiumsweit fest, die sich nicht an die Vorschriften der Corona-Verordnung hielten. 80 von ihnen ließen sich auch von der Polizei nicht belehren. Auf sie kommen nun Anzeigen zu.
Besonders Jugendtreffpunkte, Innenstädte, Tankstellen oder andere Bereiche, von denen die örtlich zuständigen Kollegen wissen, dass sich dort Menschen treffen, werden intensiver überwacht. Auch Pkw-Insassen hat die Polizei im Blick, denn auch dort gilt die Maskentragepflicht für Personen aus verschiedenen Haushalten.
(UL) Insbesondere am Wochenende musste die Ulmer Polizei in der Innenstadt zahlreiche Personengruppen auf der Donauwiese, der Stadtmauer und dem Glöcklerbrunnen beanstanden, weil sich die Menschen entweder nicht an den Mindestabstand hielten oder es aber unterlassen hatten, einen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Polizei wies die Menschen auf die aktuellen Vorschriften der Corona-Verordnung hin. Teilweise erteilte die Polizei Platzverweise, denen ein Großteil der Menschen nachkam. Einige zeigten sich jedoch aggressiv und uneinsichtig. Auf diese Menschen kommen nun Anzeigen zu.
Am Dienstag überprüfte die Polizei eine Jugendbude in Blaubeuren, nachdem ein Hinweis eingegangen war, dass dort mehrere Personen feiern würden. Personen trafen die Beamten nicht, wohl aber zahlreiche leere Getränkeflaschen. Auch einen ersten Hinweis auf einen möglichen Veranstalter hat die Polizei bereits. Sie ermittelt nun, ob tatsächlich eine Party stattfand und wer dabei war.
In der Stadt Ulm und dem Landkreis Alb-Donau musste die Polizei seit Samstag 319 Verstöße feststellen. 33 Personen bekommen eine Anzeige, weil sie sich trotz Aufforderung durch die Polizei uneinsichtig zeigten und entweder den Mund-Nasen-Schutz nicht aufsetzten oder die Abstandsregel weiterhin missachteten.
(GP) In Göppingen kontrollierte die Polizei am Mittwoch die Autofahrer. Als der Lenker eines VW die Beamten sahen, flüchtete er. Die Polizei stoppte das Fahrzeug, zwei Personen sprangen heraus und liefen davon. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die vier Insassen aus unterschiedlichen Haushalten stammen und keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hatten. Auf die Männer kommen nun Anzeigen zu. Insgesamt erhalten 13 Personen aus dem Landkreis Göppingen Anzeigen, weil sie sich trotz der belehrenden Gespräche uneinsichtig zeigten. 81 Personen wurden insgesamt auf die aktuelle Corona-Verordnung hingewiesen.
(HDH) In Heidenheim beanstandete die Polizei 25 Verstöße gegen die Corona-Verordnung; 18 Personen wurden angezeigt, weil sie sich uneinsichtig zeigten. Bereits am Sonntag traf die Polizei auf einem Spielplatz in Herbrechtingen auf eine Personengruppe. Die Männer flüchteten beim Erkennen der Polizei. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und stellten sie. Auf diese Männer kommen nun Anzeigen zu.
(BC) In den Landkreis Biberach ahndete die Polizei 89 Verstöße. Weil sich 16 Personen uneinsichtig zeigten, wurden sie zur Anzeige gebracht. Einer von ihnen war am Donnerstag ohne Maske in einem Biberacher Einkaufsmarkt.
Die Fallzahlen der mit COVID-19 infizierten Personen steigen weiterhin an. Die Vorschriften der Corona-VO wurden aus diesem Grund bereits verschärft. So soll das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Der Polizei geht es bei den Kontrollen nicht darum, Verstöße anzuzeigen. In erster Linie ist es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen. Sie geht deshalb mit Augenmaß vor und sorgt gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Denn die Verstöße sind keine Bagatelldelikte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.
Die Polizei wird in der nächsten Zeit die Kontrollen fortsetzen.
+++++
Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/