Verstöße gegen die Ausgangssperre oder Corona-Schutzverordnung

Die Polizei ahndete in der Nacht zum Samstag Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises bzw. die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Auf den Straßen im Märkischen Kreis war nach 21 Uhr deutlich weniger Verkehr. Die Bevölkerung hält sich weitestgehend an die Ausgangsbeschränkungen, die seit Freitag, nachts zwischen 21 und 5 Uhr, gelten. In der ersten Nacht unter den besonderen Bedingungen kontrollierte die Polizei an Verkehrsknotenpunkten, Fußgängerzonen und sonstigen bekannten Treffpunkten wie Schulhöfen. In Lüdenscheid stellten die Polizeibeamten 32 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises fest, die zur Anzeige gebracht wurden. Die Polizeibeamte stoppten sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger. Wer keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt außerhalb der Wohnung hatte, gegen den wurde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gefertigt. Darüber hinaus kamen immer wieder Hinweise auf größere oder kleinere Gruppen, die sich jedoch beim Eintreffen der Streifenwagen bereits aufgelöst hatten. In anderen Fällen wurden die lokalen Ordnungsämter informiert. Angesichts der weiter hohen Infektionszahlen im Märkischen Kreis wird die Polizei auch in den kommenden Tagen konsequent Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Anzeige bringen. Wertung und Bearbeitung der Anzeigen erfolgt bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de http://maerkischer-kreis.polizei.nrw