POL-GÜ: Übermut tut selten gut
Am 10.04.21 gegen 17:02 Uhr wurde durch eine Streifenwagenbesatzung in der Schweriner Chaussee eine Crossmaschine ohne Kennzeichen fahrend festgestellt. Nach kurzer Verfolgung konnte der Fahrer, ein Deutscher gestoppt werden.
Bei der Kontrolle des Mannes stellten die Beamten fest, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und unter erheblichem Einfluß von Betäubungsmitteln stand. Die Maschine war nicht zugelassen und nicht pflichtversichert. Bei der Durchsuchung wurden Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt.
Da der Mann in der Vergangenheit des öfteren fahrend gesehen, aber nicht gestoppt werden konnte, wurde das Motorrad auf Anordnung der Staatsanwaltschaft als Tatmittel eingezogen.
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherung sowie Besitz von Betäubungsmitteln wurden eingeleitet.
W. Mörlein Dienstgruppenleiter
Polizeihauptrevier Güstrow
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