BPOL NRW: Haftstrafe umgangen – Bundespolizei zieht 1.410 Euro ein
Am Mittwochmorgen wurden bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ein 44-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Festnahme ausgeschrieben war.
Der kosovarische Staatsangehörige würde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/ Kosovo vorstellig. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz zum Vorschein. Das Amtsgericht Straubing hatte den Mann bereits im Juni 2020 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 15,- Euro verurteilt. Da der Mann sich bisher weder der Strafantrittsladung stellte noch die Geldstrafe beglich, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.
Der 44-Jährige selbst konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 1.410,- Euro nicht begleichen, jedoch wurde diese von einer Verwandten bei einer Polizeiwache in Soest eingezahlt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte den Mann zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da ihm aufgrund des unbekannten Wohnortes keine Post zugestellt werden konnte. Nach dem er der Bundespolizei seine Anschrift für die Staatsanwaltschaft mitteilte, konnte er seine Reise fortsetzen.
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