BPOL NRW: Bundespolizei verhindert Kindesentziehung am Flughafen Köln/Bonn

Am Sonntagmorgen, den 18. April 2021 deckten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine Kindesentziehung bei der Ausreisekontrolle auf. Gegen 7 Uhr morgens kontrollierten Polizeibeamte eine 37-Jährige, die gemeinsam mit ihrer 11 Monate alten Tochter in die Ukraine ausreisen wollte. Im Zuge der Überprüfung der beiden Personen stellten die Polizisten nicht nur eine Ausschreibung der Mutter zur Aufenthaltsermittlung durch die Niederlande fest - zusätzlich war ihr Kind als vermisst gemeldet und zur Gewahrsamnahme ausgeschrieben. Augenscheinlich lag eine Kindesentziehung vor. Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass die in den Niederlanden lebende Frau nach einem Streit mit dem Vater des Kindes ohne Einverständnis des Kindsvaters mit ihrer Tochter in der Ukraine Freunde und Familie besuchen wollte. Bei der Vorlage ihrer Ausweise deckten die Bundespolizisten die Kindesentziehung auf. Nach Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde übergaben Kräfte der Bundespolizei Mutter und Kind an der deutsch-niederländischen Grenze der niederländischen Polizei. Damit wurde durch die Bundespolizei die Kindesentziehung nach Deutschland beendet sowie die weitere Entziehung des Kindes in die Ukraine verhindert. Die Mutter erwartet ein Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1400 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.