BPOL NRW: Drei Haftbefehle am Flughafen Düsseldorf vollstreckt – Bundespolizei zieht 939,85 Euro ein
Am vergangenen Wochenende wurden bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle drei Personen festgestellt, die Festnahme ausgeschrieben waren.
Ein 51-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Gaziantep/ Türkei vorstellig. Er legte seinen türkischen Reisepass bei der Kontrolle vor und dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) zum Vorschein. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte den Mann im Oktober 2020 rechtskräftig zu zwei Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Da sich der Mann bisher der ergangenen Antrittsladung nicht stellte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der türkische Staatsangehörige zahlte die erforderliche Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 127,35 Euro. Anschließend wurde ihm die Einreise gestattet.
Im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/ Irak wurde ein 28-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Gera zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das OWiG ausgeschrieben wurde. Der junge Mann wurde durch das Amtsgericht Stadtroda im September 2020 zu einer Geldbuße von 120,- Euro verurteilt. Der syrische Staatsangehörige hatte die Geldbuße bisher nicht erbracht und wurde deshalb wurde die Vollstreckung der Erzwingungshaft in Höhe von drei Tagen angeordnet. Der junge Mann konnte die Geldbuße sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 160,50 Euro bei der Bundespolizei begleichen. Nach der sofortigen Zahlung konnte er seinen Flug nach Erbil antreten.
Des Weiteren wurde ein Mann bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/ Türkei vorstellig. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte den 40-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben, da das Amtsgericht Gladbeck den türkischen Staatsangehörigen bereits im Oktober 2020 rechtskräftig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10,- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt hatte. Da der Verurteilte flüchtig ist, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann aus Gladbeck zahlte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 652,- Euro unverzüglich und konnte seine Weiterreise fortsetzen.
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