BPOL NRW: Haftbefehl wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz – bei Durchsuchung Marihuana aufgefunden
Ein Mann (34) wurde am Dienstagabend (20. April), um 21.55 Uhr, von der Bundespolizei im Duisburger Hauptbahnhof kontrolliert. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass nach dem 34-jährigen Deutschen per Haftbefehl gesucht wurde. Aufgrund der Festnahme erfolgte eine Durchsuchung und dabei konnte ein Verschlusstütchen Marihuana aufgefunden werden.
Die Staatsanwaltschaft Essen erließ den Haftbefehl, weil der Essener in der Vergangenheit unerlaubt Betäubungsmittel besaß. Wie sich im weiteren Verlauf herausstellte, führte der 34-Jährige in seiner Bauchtasche auch diesmal ein kleines Verschlusstütchen Marihuana mit sich. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des erneuten unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Das Marihuana wurde eingezogen.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen Haft konnte der Verurteilte nicht abwenden, da er eine Geldstrafe von 900 Euro nicht aufbringen konnte. Nach der Festnahme erfolgte die Übergabe an die zuständige Justizvollzugsanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.