PD Dresden – Angriff auf Jugendhelfer in Dresden – Beschuldigter in Untersuchungshaft
Angriff auf Jugendhelfer in Dresden - Beschuldigter in Untersuchungshaft
Medieninformation: 240/2021
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 22.04.2021, 14:36 Uhr
Gemeinsame Medieninformation Staatsanwaltschaft Dresden - Polizeidirektion Dresden
Angriff auf Jugendhelfer in Dresden
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 18-jährigen Gambier wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 21.04.2021 in einer Einrichtung der Jugendhilfe in Dresden nach einem Streit in Verletzungsabsicht zunächst eine Kaffeetasse in Richtung eines 45-jährigen Jugendhelfers geworfen und sodann eine mittels eines Feuerzeugs und eines Deosprays erzeugte offene Flamme auf den Jugendhelfer gerichtet zu haben, um diesem Verbrennungen zuzufügen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da die Kaffeetasse ihr Ziel verfehlte und der Jugendhelfer der Flamme ausweichen konnte.
Nachdem das Feuer erloschen war, soll der Beschuldigte versucht haben, dem Jugendhelfer mit einer Schere in den Bauch zu stechen. Dies gelang ihm nicht, da der Jugendhelfer den Angriff abwehren konnte. Bei einem anschließenden Gerangel kamen sowohl der Jugendhelfer als auch der Beschuldigte zu Fall. In dieser Situation soll der auf dem Jugendhelfer liegende Beschuldigte mit Tötungsabsicht versucht haben, auf den Kopf oder den Oberkörper des Jugendhelfers einzustechen. Dies gelang ihm nicht, da er von anderen Mitarbeitern der Einrichtung der Jugendhilfe überwältigt werden konnte. Gleichwohl soll es ihm noch gelungen sein, dem geschädigten Jugendhelfer einen derartigen Stoß zu versetzen, dass dieser erneut zu Fall kam und sich an der Schulter verletzte.
Der Beschuldigte wurde am 21.04.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 22.04.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.