Gronau – Elektroroller waren nicht versichert
Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, braucht eine Versicherung dafür.
Diese fehlte am Mittwochmorgen gleich an zweien solcher Elektrokleinstfahrzeuge, was Polizeibeamte bei Kontrollen gegen 07.45 und 07.50 Uhr auf dem Haberskamp feststellten.
An dem E-Scooter einer 33-Jährigen war noch ein Versicherungskennzeichen aus dem abgelaufenen Versicherungsjahr angebracht und ein 13-Jähriger war auf einem E-Scooter unterwegs, an dem sich gar kein Versicherungskennzeichen befand und für den auch keine Versicherung bestand.
Die Beamten untersagten jeweils die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren ein - dies auch gegen die jeweiligen Halter der Fahrzeuge.
Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein "Certificate of Conformity" (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
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