E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum: Die Polizei warnt

Am gestrigen Mittwoch fiel Verkehrspolizisten ein Skatboard-Fahrer auf, der mit über 25km/h unterwegs war. Es ergab sich zudem der Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss stand. Der 35-Jährige war mit dem E-Board gegen 11.30 Uhr auf der Rheydter Straße unterwegs und zeigte bei der Kontrolle Anzeichen, die typisch für den Einfluss von Betäubungsmitteln sind. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht, so dass ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem wiesen die Beamten ihn für die Zukunft deutlich darauf hin, dass die Nutzung eines E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig ist. Ein genereller Hinweis der Polizei Mönchengladbach: Auch, wenn diese Fahrzeuge im Handel erworben werden können, ist die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum derzeit nicht zulässig! Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, sie fallen aber nicht unter "Elektrokleinstfahrzeuge". Entsprechend ist man mit E-Boards ohne Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis unterwegs. Eine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist daher nicht zulässig sondern stellt vielmehr eine Straftat da. Die Beamten fertigten eine entsprechende Anzeige. (cw) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de https://moenchengladbach.polizei.nrw