BPOL NRW: Erzwingungshaft umgangen – Bundespolizei gestattet Ausreise

Am Donnerstagmorgen wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/ Ägypten ein 58-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche legte bei der Ausreisekontrolle seinen Personalausweis vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz zum Vorschein. Das Amtsgericht Viehtach hatte im Dezember 2020 gegen den Mann eine Geldbuße in Höhe von 100,- Euro verhängt. Da der Mann aus Heeßen bisher die Geldbuße nicht beglich, wurde die Vollstreckung der Erzwingungshaft in Höhe von vier Tagen angeordnet. Der Betroffene zahlte die erforderliche Geldbuße bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend seinen Flug nach Ägypten antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.