Warendorf, B64, Sattelzug nach Zeugenhinweis stillgelegt
Am Freitag, 23.04.2021, um 07:42 Uhr, hielten Polizeibeamte aus Warendorf auf der B 64 einen Sattelzug an. Ein Autofahrer hatte zuvor über Notruf mitgeteilt, dass der Sattelzug auf der Bundesstraße 64 von Telgte in Richtung Warendorf in Schlangenlinien unterwegs sei. Er vermutete, dass der Fahrer dabei bereits einen Leitpfosten beschädigt hatte, den der ausschwenkende Anhänger touchiert hatte. In Höhe Klauenberg gelang es den Polizeibeamten den Sattelzug zu stoppen. Da der Fahrer auf den ersten Vorhalt eine gewisse Müdigkeit angab und die Beleuchtungseinrichtungen am Auflieger hinten rechts abgerissen waren und nur noch an den Kabeln herunterbaumelten, wurden die Spezialisten des Verkehrsdienstes aus Beckum hinzugerufen. Bei der anschließenden eingehenden Kontrolle des digitalen Kontrollgeräts und des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Fahrer im Verlauf dieser Woche mehrfach die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten hatte. Vorgeschriebene Pausen hatte er verbotswidrig verkürzt. Am Fahrzeug fanden sich zudem gravierende Mängel. So waren die Fristen der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen sowohl an der Zugmaschine als auch am Auflieger teils deutlich überzogen. Der Auflieger hätte bereits im November 2020 überprüft werden müssen. Weiterhin wurde festgestellt, dass sich das verstellbare Lenkrad in der Zugmaschine nicht sicher arretieren ließ. Daraufhin wurde der Sattelzug durch die Polizei zu einer Fachwerkstatt begleitet und dort weiter untersucht. Hierbei wurde u. a. festgestellt, dass die Zwangslenkung des Aufliegers erhebliches Lagerspiel am Drehkranz aufwies und dass die Bremsbeläge am Auflieger nur auf einer Seite erneuert worden waren. Letztlich wurde die Weiterfahrt mit dem Sattelzug untersagt. Die Ursache für die vom Zeugen beobachteten Schlangenlinien des Fahrzeugs auf der B 64 ließen sich nicht mehr eindeutig klären. Ob die Müdigkeit des Fahrers oder die technischen Mängel an der Lenkung oder andere Ursachen zu den Schlenkern geführt hatten, schien hinsichtlich der festgestellten Verkehrsverstöße auch nicht mehr wesentlich. Ein beschädigter Leitpfosten wurde nicht gefunden. Im Ergebnis konnte dank des Zeugenhinweises ein gefährliches Fahrzeug gestoppt und aus dem Verkehr gezogen werden. Den 44-jährigen Fahrer aus Köln wie auch den Halter des Fahrzeugs, einem Transportunternehmer aus Lünen, erwarten nun Bußgeldverfahren mit empfindlichen Geldbußen.
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