Schwarzfahrer entgeht vorläufig Haftstrafe
Weil ein 28-jähriger Pole am Samstagabend im RB 13079 auf der Strecke von Lübeck Hbf. nach Szczecin Glowny dem Zugbegleiter keine gültige Fahrkarte vorweisen konnte, informierte dieser telefonisch das Bundespolizeirevier in Wismar. Die eingesetzte Streife begab sich zum Bahnhof Bad Kleinen und nahm den Mann in Empfang, nachdem er durch den Zugbegleiter von der Weiterfahrt ausgeschlossen und eine Fahrpreisnacherhebung erhoben wurde.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten dann fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen des Erschleichens von Leistungen zur Strafvollstreckung und durch verschiedene andere Staatsanwaltschaften zur Ermittlung seines Wohnortes ausgeschrieben war. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 300,- Euro bislang nicht zahlte, hätte er eigentlich zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die nächst gelegene Justizvollzugsanstalt verbracht werden müssen. Aufgrund eines Erlasses des niedersächsischen Justizministeriums unterblieb die Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl hat jedoch Bestand. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten sein, wenn bis dahin die zu zahlende Geldstrafe noch immer nicht beglichen ist.
Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann auf freiem Fuß belassen werden.
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