BPOL NRW: Bei Einreise aus Russland festgestellt – Bundespolizei zieht knapp 7.300,- Euro ein

Am heutigen Vormittag wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle ein 41-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund zur Festnahme ausgeschrieben war. Der russische Staatsangehörige wurde bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus St. Petersburg/ Russland vorstellig. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zum Vorschein. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann bereits im November 2018 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 100,- Euro verurteilt. Da der Mann sich bisher weder der Strafantrittsladung stellte noch die Geldstrafe bezahlte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der 41-Jährige konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 7.285,95 Euro bei der Bundespolizei begleichen und anschließend seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.