Niederkrü Frischling erschossen – Korrekturmeldung

In unserer Meldung 329 haben wir berichtet, dass es sich um einen besonders schweren Fall der Jagdwilderei handele, weil für das Schwarzwild aktuell eine Schonzeit gelte. Dabei haben wir uns auf eine fehlerhafte Quelle gestützt. Richtig ist, dass Frischlinge ganzjährig bejagt werden dürfen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Somit würde es sich zunächst um einen Fall der Jagdwilderei handeln - denn außer den Jagdausübungsberechtigten darf auch außerhalb der Schonzeit niemand auf ein Tier schießen -, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Sollte sich im Verlaufe der Ermittlungen herausstellen, dass die Tat "zur Nachtzeit" oder "von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich" begangen worden sei, dann käme wieder der besonders schwere Fall der Jagdwilderei in Betracht. /hei (330) 210426-0908-054711 Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Viersen Pressestelle Heike Ahlen Telefon: 02162/377-1194 E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de