BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
Gestern hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf gegen sieben Staatsangehörige aus der Ukraine, heute gegen zwei Staatenlose Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Am Dienstagmorgen gegen 07.00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf einen ukrainischen Mercedes-Benz Sprinter. Dessen sieben ukrainischen Passagiere verstrickten sich gegenüber den Bundespolizisten in Widersprüche hinsichtlich ihres Reiseziels und des Reisezwecks. Ferner standen ihre mitgeführten Finanzen in keinem angemessenen Verhältnis zur geplanten Aufenthaltsdauer. Später stellte sich auch heraus, dass die Ukrainer ausschließlich nach Belgien fahren wollten, um dort zu arbeiten. Wie so oft hieß es an dieser Stelle: "Ohne Reiserecht, keine Weiterreise!". Die betreffenden zwei Frauen (46, 59) und ihre männlichen Begleiter (20 bis 61) wurden nach Polen zurückgeschoben. Dem 32-jährigen Fahrer des Sprinters wird ferner vorgeworfen, seine sechs Landsleute nach Deutschland eingeschleust zu haben.
Die beiden Staatenlosen, eine Frau im Alter von 59 Jahren und ein Mann im Alter von 36 Jahren, wurden vor wenigen Stunden gegen 01.30 Uhr an gleicher Stelle festgestellt und zur Dienststelle mitgenommen. Auch ihnen drohen nun die unmittelbare Zurückschiebung nach Polen sowie die gleichen strafrechtlichen Konsequenzen wie den ukrainischen Drittstaatlern. Ersten Erkenntnissen nach wollte die 59-Jährige in den thüringischen Wartburgkreis, um dort ohne Genehmigung als Pflegekraft zu arbeiten. Der 36-Jährige hatte sich als Bauarbeiter auf den Weg nach Limburg gemacht. Eine Aufenthaltsgenehmigung, die eine Erwerbstätigkeit zugelassen hatte, besaß auch er nicht.
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