Radfahrer stürzt nach Überholung durch PKW – Zeugen gesucht
Am Dienstagnachmittag (27.04.) kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 13-jähriger Radfahrer stürzte und dabei leicht verletzt wurde.
Der Schüler befuhr nach eigenen Angaben gegen 16:30 Uhr die Reuschenberger Straße in Richtung Poststraße, als er von einem vermutlich schwarzen Mercedes Vito überholt wurde - jedoch soll dies mit so wenig Abstand geschehen sein, dass der 13-Jährige immer näher an den Bordstein fahren musste und schließlich stürzte. Der Mercedes-Fahrer soll kurz gehalten, dann aber weitergefahren sein, ohne sich um den Jugendlichen zu kümmern.
Das Verkehrskommissariat hat nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Wer einen Hinweis geben kann, wird gebeten, sich unter der Nummer 02131 300-0 bei der Polizei zu melden.
Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war, oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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