Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Eine Fahrradstreife der Polizei traf am gestrigen Dienstag Nachmittag
auf dem Börsenplatz eine 33-jährige Wilhelmshavenerin an, die mit
einem E-Scooter auf der Kieler Straße aus der Marktstraße kam. Da der
Bereich als Fußgängerzone für Kraftfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter
gehören, tabu ist, wurde sie angehalten und kontrolliert.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroroller nicht
versichert war. Außerdem gab es dafür keine Betriebserlaubnis als
Elektrokleinstfahrzeug, so dass zum Führen eine Fahrerlaubnis
erforderlich ist. Die konnte die Frau aber nicht vorweisen.
Es erwartet die Wilhelmshavenerin jetzt ein Strafverfahren wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz, über dessen Ausgang die
Staatsanwaltschaft entscheiden wird. Das für das Befahren der
Fußgängerzone vorgesehene Bußgeld von 20 Euro fällt angesichts der
anderen Vorwürfe kaum ins Gewicht.
Richtig schlimm wäre es für die junge Frau bei einem Unfall geworden.
Wegen der fehlenden Versicherung und Fahrerlaubnis hätte sie für
allen Schäden selbst aufkommen müssen. Vermeintlich kleine
Regelübertretungen können ins solchen Fällen durchaus
existenzgefährdende Folgen haben.
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