Freinacht 2021 | Brauchtum nur eingeschränkt möglich

29.04.2021, PP Schwaben Süd/West Freinacht 2021 | Brauchtum nur eingeschränkt möglich PP SCHWABEN SÜD/WEST. Die Freinacht 2021 steht wie auch schon im vergangenen Jahr unter dem Schatten der Einschränkungen, die mit den Infektionsschutzmaßnahmen verbunden sind. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West bereitet sich, wie auch in den vergangenen Jahren, auf die Freinacht vor. Dabei zeigen die Beamtinnen und Beamten verstärkte Präsenz vor allem in den ländlichen Räumen. Die Schwerpunkte liegen je nach zuständiger Polizeiinspektion in den Bereichen, die den Einsatzkräften aus der Vergangenheit heraus bekannt sind. Bei allem Verständnis für das Brauchtum gilt derzeit im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums die nächtliche Ausgangssperre, die einen Aufenthalt im Freien nach 22 Uhr untersagt. Brauchtumsveranstaltungen fallen unter keine Ausnahme. Die Beamtinnen und Beamte werden, wie in den vergangenen Wochen und Monaten auch, Verstöße dagegen konsequent zur Anzeige bringen. Das „Maierln“ ist erlaubt, allerdings nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren zusätzlichen Person und vor 22 Uhr. 2020 zog das Polizeipräsidium eine positive Bilanz nach der Freinacht, im Vergleich zum Jahr 2019 mussten die Beamtinnen und Beamten lediglich zu 76 Einsätzen ausrücken (2019: 136 Einsätze), rund ein Viertel davon waren Ruhestörungen. Daher bittet die Polizei auch in diesem Jahr um ein ähnlich besonnenes Verhalten. Insbesondere Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die geltenden Regelungen zu informieren. (PP Schwaben Süd/West, 10:15 Uhr, hs) Medienkontakt: Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).