W/RS/SG Der zweite 1. Mai unter Pandemiebedingungen
Bereits zum zweiten Mal müssen Veranstaltungen und Versammlungen, die
traditionell zum 1. Mai stattfinden, unter den Zeichen der Pandemie
durchgeführt werden.
Nach wie vor besteht eine hohe Infektionsgefahr durch das
Coronavirus.
Um Versammlungen trotzdem zu ermöglichen, sind deren Leiter sowie die
Teilnehmer gehalten, sich umsichtig zu verhalten und den Regeln, die
dem Schutz jedes Einzelnen dienen, nachzukommen. Das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu
anderen Personen sowie die Handhygiene müssen selbstverständlich
sein.
Die Polizei geht zum 1. Mai von einer umfangreichen Versammlungslage
aus und appelliert an alle Versammlungsteilnehmer, sich an die Regeln
zu halten.
Vornehmliche Aufgabe der Polizei ist es, die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger zu schützen, zu denen auch das Recht auf
Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zählt. Die
Polizei unterstützt und ermöglicht friedliche Kundgebungen und wird
zugleich auf die Einhaltung aktueller Regelungen achten.
Ebenso werden aber auch Verstöße, die die Sicherheit oder die
Gesundheit anderer Menschen gefährden, von der Polizei konsequent
verfolgt und unterbunden. Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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