BPOL NRW: Erzwingungshaft durch Zahlung der Geldbuße abgewendet – Bundespolizei gestattet Ausreise

Am Donnerstagabend wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul eine 24-Jährige festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Deutsche legte bei der Ausreisekontrolle ihren Reisepass vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz zum Vorschein. Das Amtsgericht Salzgitter hatte im Oktober 2020 gegen die junge Frau eine Geldbuße in Höhe von 90,- Euro verhängt. Da die Frau aus Mönchengladbach bisher die Geldbuße nicht beglich, wurde die Vollstreckung der Erzwingungshaft in Höhe von drei Tagen angeordnet. Die Betroffene zahlte die erforderliche Geldbuße inklusive Kosten des Verfahrens in Höhe von 132,50 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend ihren Flug in die Türkei antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.