Nachtrag zum Pressebericht vom 01.05.2021
01.05.2021, PP München
Nachtrag zum Pressebericht vom 01.05.2021
637. Polizeiliche Einsatzbilanz zur Versammlungslage am 01.05.2021 in München
Am Samstag, 01.05.2021 kam es im Verlauf des Tages in der Münchner Innenstadt zu mehreren Versammlungen mit einem thematischen Bezug zum 01. Mai (Tag der Arbeit). Alle diese Versammlungen wurden polizeilich begleitet.
Das Versammlungsgeschehen begann mit der ersten Versammlung ab 09.45 Uhr und endete letztendlich mit dem Schluss der letzten Versammlung gegen 18.00 Uhr. Die größte Versammlung fand dabei am Königsplatz mit in der Spitze bis zu 700 Teilnehmern statt.
Bei einer sich fortbewegenden Versammlung bei der ca. 350 Teilnehmer vom Rindermarkt bis zum Zenettiplatz zogen, kam es zu vereinzelten Störungen, da hier insbesondere die erforderlichen Vorgaben in Bezug auf die Handhabung der Seitentransparente nicht eingehalten wurden. Hier wurden Einsatzkräfte aus der Versammlung heraus so angegangen (Tritte und Schläge), dass sie sowohl Pfefferspray als auch Schlagstöcke einsetzen mussten. Zudem wurde bei der Demonstration auch mehrmals Pyrotechnik gezündet.
Von polizeilicher Seite aus kam es bei dem Gesamteinsatz zu einigen Anzeigen u. a. wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Infektionsschutzgesetz.
Einsatzleiter Michael Dibowski stellt resümierend fest:
Das heutige Einsatzgeschehen zeigt, dass auch in den aktuellen Zeiten mit einer Corona-Pandemie das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in einem angepassten Rahmen gewährleistet werden kann. Ich bin mit dem Einsatzverlauf grundsätzlich zufrieden, da die Versammlungen größtenteils störungsfrei verlaufen sind. Unsere Einsatzkräfte haben mit hohem Engagement vor Ort für deren Durchführungen sorgen können und die Einhaltung der jeweiligen Auflagen mit entsprechendem Augenmaß bewertet. Bedauerlich finde ich es allerdings, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung unsere Einsatzkräfte in einer Situation nach Angriffen gezwungen waren, unmittelbaren Zwang anwenden zu müssen.