BPOL NRW: Einhandmesser an der Gürtelinnenseite versteckt
Bei einem Jugendlichen (16) wurden am Samstagmorgen (1. Mai), um 9.20 Uhr, im Duisburger Hauptbahnhof ein Einhandmesser sowie zehn Verschlusstütchen Marihuana aufgefunden. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Auffällig wurde der 16-jährige türkische Staatsangehörige, weil er am Hinterausgang des Duisburger Hauptbahnhofs Marihuana rauchte und beim Erblicken der Beamten flüchtete. Nachdem der 16-Jährige gestellt wurde, führten ihn die Bundespolizisten zur Wache.
Bei einer Durchsuchung wurde in der Gürtelinnenseite ein verstecktes Einhandmesser aufgefunden. Zudem führte der Jugendliche zehn Verschlusstütchen Marihuana in seiner Unterhose mit sich.
Die Erziehungsberechtigten des 16-Jährigen konnte nicht erreicht werden. Nach den Tatvorwürfen und der Speicherung seiner Fingerabdrücke wurde der Jugendliche entlassen. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen des Führens des verbotenen Einhandmessers.
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