Borken – Unversichert mit E-Roller unterwegs
Ein Jugendlicher hat sich am Freitag in Borken eine Anzeige eingehandelt: Der 16-Jährige war mit einem Elektroroller unterwegs, für den kein Versicherungsschutz bestand. Polizeibeamte hatten ihn auf der Königsberger Straße kontrolliert und den Verstoß festgestellt. Der Jugendliche gab an, dass ihm die Versicherungspflicht für das Fahrzeug nicht bekannt gewesen sei.
Hintergrundinfo: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein "Certificate of Conformity" (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html.
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Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
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