Zahlreiche Verstöße nach Verkehrskontrollen im Stadtgebiet
Zur Bekämpfung verbotener Kraftfahrzeugrennen und vergleichbarer Szenarien hat die Polizei Gelsenkirchen am Freitag, 30. April 2021, Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Die eingesetzten Polizeibeamten kontrollierten in der Zeit von 16 bis 23 Uhr insgesamt 117 Fahrzeuge und 161 Personen.
Bei zwei Fahrzeugen stellten die Beamten gravierende technische Veränderungen fest und stellten die Wagen sicher, damit sie durch einen Sachverständigen untersucht werden können. In drei weiteren Fällen erhoben die Polizeibeamten Verwarngelder, weil Fahrzeuge derart technisch verändert waren, dass die Betriebserlaubnis erloschen war.
Einen 22-jährigen Gelsenkirchener kontrollierten Polizeibeamte um 18.50 Uhr auf der Wildenbruchstraße. Der Gelsenkirchener war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Beamten beschlagnahmten seinen VW Golf GTI und leiteten ein Strafverfahren gegen den Gelsenkirchener ein. Die Ermittlungen dauern an.
Um 20.19 Uhr fiel Polizisten ein 33-jähriger Gelsenkirchener E-Scooterfahrer auf, der während der Fahrt sein Mobiltelefon nutzte. Ein freiwilliger Drogenvortest des Gelsenkircheners verlief positiv. Er musste die Beamten zur Wache begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Anschließend konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen, die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Mit 114 Stundenkilometern war ein 25-jähriger Gelsenkirchener um 20.41 Uhr auf der Kurt-Schumacher-Straße unterwegs. Erlaubt sind hier 70 km/h. Den 25-Jährigen erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er muss mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Ab 22 Uhr waren nur noch vereinzelte Fahrzeuge im Stadtgebiet unterwegs.
Insgesamt erhoben die Polizeibeamten 49 Verwarngelder, sie leiteten 31 Ordnungswidrigkeiten- und sieben Strafverfahren ein.
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