Pinneberg – Vielzahl von Verstößen bei Zusammenkünften trotz Corona – Private Feier mit 21 Personen in Zwei-Zimmer-Wohnung
Am vergangenen Wochenende wurden die Polizeibeamten des Polizeireviers Pinneberg gleich mehrfach nach dem Infektionsschutzgesetz tätig.
Am Freitag (30.04.2021) kam es um 23:07 Uhr in der Friedrich-Ebert-Straße auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants zu einer Ansammlung von sieben Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Hierbei handelte es sich um sechs Hamburger und einen Elmshorner.
Im Gespräch mit den Beamten, erklärten die Hamburger, dass es in Hamburg eine Ausgangssperre gebe und man aus diesem Grunde nach Schleswig-Holstein gefahren sei.
Dass auch im Kreis Pinneberg eine Ausgangssperre bestehe, wussten die Männer nicht.
Mindestabstände und ein Mund- Nasenschutz wurden nicht eingehalten bzw. nicht getragen.
Am Samstag (01.05.2021) wurde der Polizei um 09:49 Uhr eine "Corona-Party" gemeldet. Beim Eintreffen der Pinneberger Polizei wurden fünf Erwachsene und mehrere Kinder aus verschiedenen Haushalten beim geselligen Grillen angetroffen.
Auch hier wurden Abstandsregeln nicht eingehalten.
Um 16:45 Uhr wurden Polizeibeamte des Polizeireviers Pinneberg auf eine Zusammenkunft zwischen Personen aus drei verschiedenen Haushalten in der Berliner Allee hingewiesen.
Die Personen hielten den Mindestabstand nicht ein und trugen keinen Mund-Nasenschutz.
Am Sonntag (02.05.2021) wurden Polizeibeamte des Polizeireviers Pinneberg um 13:45 Uhr in die Richard-Köhn-Straße gerufen.
Nachdem eine Beschwerde über eine Feier mit mehreren Personen eingegangen war, trafen die Beamten bei einer privaten Zusammenkunft auf 21 Personen.
Mindestabstände wurden nicht eingehalten und Mund-Nasenbedeckungen wurden nicht getragen.
Die Betroffenen zeigten sich uneinsichtig und gaben als Grund des Treffens eine Familienfeier an.
Die Polizeibeamten lösten die private Feier auf.
In allen Fällen des Wochenendes fertigte die Polizei Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
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