Unbekleidete Frau in Wittingen – widerrechtliche Bildaufnahmen
Am gestrigen Abend lief eine unbekleidete Frau auf der Bahnhofstraße in Wittingen umher. Sowohl dies als auch das Einschreiten der informierten Polizeibeamten wurde durch Passanten und Verkehrsteilnehmer gefilmt und auch verbreitet. Das Anfertigen und Verbreiten dieser Aufnahmen ist strafbar (§ 201a StGB). Wir appellieren daher nachdringlich die Aufnahmen nicht zu verbreiten, sondern zu löschen.
Die Frau wurde durch Polizeibeamte festgehalten und da sie einen sehr verwirrten Eindruck machte mit einem Rettungswagen ins Klinikum Wittingen gebracht.
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Polizeiinspektion Gifhorn
Pressestelle
Christoph Nowak
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